Stellungnahme zum Bebauungsplan der St. Pöltner Innenstadt

Wir unterstützen den angedachten Bebauungsplan und hier vor allem die Unterschutzstellung so zahlreicher Gebäude sowie den erweiterten Ensembleschutz in vollem Umfang. Die Erhaltung des architektonischen und damit auch kulturellen Erbes spielt im angedachten Konzept eine wichtige Rolle, sodass Umgestaltungen und Veränderungen in Zukunft hoffentlich auch mit der nötigen Sensibilität und Behutsamkeit erfolgen.

Trotz der in Summe sehr zahlreichen Auflistung von Gebäuden wollen wir noch einige wenige, im Folgenden genannte Gebäude nennen, deren Schutz aus den im Weiteren näher ausgeführten Gründen wichtig und wünschenswert wäre. Denn St. Pöltens charakteristisches Stadtbild – vor allem auch jenes der Innenstadt – soll auch in Zukunft Vergangenes mit Gegenwärtigem verbinden und Wandel wie auch Beständigkeit als kulturelles Erbe vermitteln.

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historisch wertvollen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

 

Schützenswerte Objekte:

  • Parzelle 476, der „Gartenpavillon“ im Bischofsgarten, Adresse Klostergasse 10, wird als Kategorie IV („Pufferzone“) angeführt. Warum wird der Pavillon nicht als „denkmalgeschützt“ eingestuft? Beitrag in der ÖKT:

 

„Der am westlichen Ende des Gartens an die hohe Einfriedungsmauer angebaute Pavillon […] wurde vor 1739 unter Propst Johann Michael Führer errichtet, unter Propst Matthias Alteneder im Inneren umgestaltet und unter dem letzten Propst Ildefons Schmidbauer 1780 mit Deckenfresken von Bartolomeo Altomonte ausgestattet. Der Bau […] ist als optischer Abschluß (sic.) des langgestreckten, ehem. Klostergartens konzipiert. […] Der Innenraum ist […] niedrig und dreigeteilt durch Platzlgewölbe. […] In den drei Gewölbefenstern Fresken von Bartolomeo Altomonte aus dem Jahr 1780, darstellend die Vier Jahreszeiten.“ [1]

 

Die Schutzwürdigkeit des Gebäudes ergibt sich unserer Ansicht nach aus der Einzigartigkeit eines beinahe 300 Jahre alten barocken Gartenpavillons, der in seiner plastischen und künstlerischen Gestaltung durch bedeutende Maler wie Altomonte geziert und gestaltet wurde. Die Bedeutung als zentraler Fluchtpunkt und wesentlicher Bestandteil einer barocken Gartenanlage im urbanen Raum sind zusätzliche Aspekte, die die Unterschutzstellung als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) wenn nicht sogar Kategorie I („Objekte unter Denkmalschutz“) dringend erforderlich machen.

  • Parzelle 50/2, Adresse Klostergasse 5, wird als Kategorie IV („Pufferzone“) angeführt. Warum wird dieses Gebäude nicht als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) definiert? Beitrag in der ÖKT:

 

Im Kern aus dem 3.D. 18. Jh. stammendes, urspr. siebenachsiges […] Gebäude. Gliederung der Fassade durch Kordongesims. Obergeschossfenster mit die Parapetzone miteinbeziehenden ausgesparten Putzrahmen von 1871. Gestaltung des Erdgeschosses mit breitem, korbbogigen, profilierten Geschäftsportal sowie Nutzung rezent. Die Geschäftsräume selbst mit weitgespannten Platzlgewölben 3.D.18.Jh.“[2]

 

Die Schutzwürdigkeit des Gebäudes ergibt sich unserer Ansicht nach aus den gut 250 Jahre (!) alten Gewölben sowie dem alten Kern des Hauses und den 150 Jahre alten Putzrahmen sowie das durch das Haus wesentlich mitdefinierte typische Ensemble mit den nachfolgenden und angrenzenden Häusern Klostergasse 7, 9, 11, 13, 15 und 17.

 

  • Parzelle 360, Dr.-Karl-Renner-Promenade 7/Schneckgasse 8 ist als Kategorie III („Ensemble-bedeutsames Objekt“) definiert, aufgrund der Bedeutung der historischen Baumasse wäre eine Aufstufung auf Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) wünschenswert. Beitrag in der ÖKT:

„Erbaut zwischen 1850 und 1852 für Maurermeister Johann Wohlmeyer[.] Breitgelagerter Bau in Formen des späten Biedermeier[.] Nördliche Begrenzungsmauern des Kellers z.T. noch ident mit den Fundamenten der äußeren Zwingermauer (2.H. 13. Jh.). Im nordöstlichen Abschnitt des Kellers noch Fundamente eines Batterieturms der Stadtmauer erhalten. Unterhalb des Westflügels großer, fünfjochiger platzlgewölbter Kellerraum aus der Bauzeit des Hauses.“[3]

 

Die Schutzwürdigkeit des Hauses ergibt sich aus der Bedeutung der historischen Bau-substanz, die in den Fundamenten und Kellermauern bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen und ebenso bedeutend wie die spätbiedermeierliche, besonders zur Dr.-Karl-Renner-Promenade hingewandte Struktur des Gebäudes mit kleinem vorgelagerten Pavillon sind.

 

  • Parzelle 717, Adresse Dr.-Karl-Renner-Promenade 11/Schneckgasse 12 ist als Kategorie IV („Pufferzone“) angeführt, aufgrund der historischen Bedeutung und des Häuserensembles entlang der höchst sensiblen Raumgestaltung und -pflege an der Dr.-Karl-Renner-Promenade wäre hier eine Aufstufung auf Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) wünschenswert. Beitrag in der ÖKT:

 

1899 nach Plan von Johann Wohlmeyer für Bauherrn Alfred Schmid erbautes Magazingebäude. […] Mehrfach profiliertes Kordongesims, Sohlbankgesims im Obergeschoß und kräftiges Traufgesims. Verkröpfung der Gesimse zur Betonung des Mittelteils. Mittige Obergeschoßfenster mit kräftiger, profilierter Plattenverdachung und Keilstein, Fenster außen mit geohrten, profilierten Faschen und Keilsteindekor.[4]

 

Die Schutzwürdigkeit und Bedeutung des Gebäudes ergibt sich aus den genannten Dekorelementen sowie der sensiblen Lage an der direkten Grenze zur Altstadt und Promenade sowie der Ergänzung und Eingliederung in das bestehende Häuserensemble.

 

  • Parzelle 308/1, Adresse Wiener Straße 50 ist als Kategorie III („Ensemble-bedeutsames Objekt“) definiert, aufgrund der historischen Bedeutung und architektonischen Gestaltung wäre eine Aufstufung auf Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) wünschenswert. Beitrag in der ÖKT:

„Traufständiges Hauptgebäude mit klassizistischer, durchgehend gebänderter Fassade und Satteldach. Horizontale Gliederung durch schmales Sockelband, Parapetfelderband mit Scheinbalusterbrüstungen und abschließendes Blockkonsolgesims mit unterlegtem Plattenfries. Hölzernes Tor mit applizierten Rauten- und Quadratmotiven 2.H. 19.Jh.“[5]

 

Die Schutzwürdigkeit und Bedeutung des Gebäudes ergibt sich aus den genannten Dekorelementen sowie der sensiblen Lage an der direkten Grenze zur Altstadt und die Wiener Straße als zentraler Bau am Ende der Altstadt flankierend sowie der Ergänzung und Eingliederung in das bestehende Häuserensemble.

 

  • Parzelle 39/1, Parkpromenade 14, wird als Kategorie III („Ensemble-bedeutsames Objekt“) geführt, müsste aufgrund der biedermeierlichen (?) Bausubstanz auf jeden Fall als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) definiert werden. Spannenderweise sind ja die beiden Gartengrundstücke davor (ohne Bebauung!) als Kategorie II („Schutzwürdige Objekte“) definiert. Leider ist das Gebäude in der Kunsttopographie nicht gelistet, auch im Internet finden sich keine Daten zum Objekt. Einziger Hinweis: Angeblich hat Bruno Wildburger hier seinen Firmensitz: https://at.kompass.com/c/wildburger-ing-bruno/at069651/

 

  • Parzelle 7/3, Adresse Ranzonigasse 5 ist als Kategorie III („Ensemble-bedeutsames Objekt“) definiert, Beitrag in der ÖKT:

Vermutlich im 3.D. 18.Jh. als Zuhaus zum Tischlerhaus Hofstatt 1 errichtetes Gebäude. Allerdings innen wie auch an der Fassade im Jahr 1958 komplett erneuert und laut Kunsttopographie vollkommen verändert.

  • Parzelle IV/329, Adresse Parkpromenade 26: keine Angaben in der ÖKT oder im Internet zu finden.

[1] Österreichische Kunsttopographie (ÖKT): Band LIV. Die Kunstdenkmäler der Stadt St. Pölten, Verlag Berger, Bundesdenkmalamt (Hg.), 1999, S. 60

[2] ÖKT, S. 149

[3] ÖKT, S. 221

[4] ÖKT, S. 297

[5] ÖKT, S. 255

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